Für die gewährten Dienste ist das Anwaltsbüro insbesondere nach eigener gegenseitiger Vereinbarung mit dem Klienten entlohnt, eventuell laut Anwalts- tarif. Das Systém, die Art und Weise und die Möglichkeiten der Entlohnung können sich besonders in Abhängigkeit an den Bedürfnissen des Klienten, der Art der Gewährung der Rechtsdienste und weiteren Umständen unterscheiden. Der Ausgangspunkt ist die Bekanntmachung Nr. 177/96 SG.und Nr. 484/2000 SG.
In Abhängigkeit an weiteren und oben erwähnten Umständen gewährt dann das Anwaltsbüro ihren Klienten auch Ermässigung und Rabatt.
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